Die GEMA kurz und knapp erklärt

PPVMEDIEN GmbH
2016-12-09 16:04:00 / Musiker News & Infos

GEMA

Rechteverwertung durch die GEMA

Wer eigene Musik komponiert, aufnimmt und diese bei Konzerten und Veranstaltungen Live spielt, ist automatisch dessen Urheber. Musiker, Bands und Künstler im Allgemeinen betreffen Fragen um das Urheberrecht daher besonders. Denn man möchte von den Rechten an der eigenen Musik natürlich profitieren. Im Zuge des Leistungsschutzrechtes versuchen Künstler so ihre Rechte an ihrer Musik zu wahren. Doch fällt es Künstlern mit steigendem Erfolg schwer, ihre Rechte gegenüber den Nutzern ihrer Werke geltend zu machen. Hier kommt die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, oder kurz die GEMA, ins Spiel.
 

Die Verwertungsgesellschaft

Die GEMA bildet die Schnittstelle zwischen den Komponisten und den Musikverwertern. Also zwischen Bands, Sängern und Musikverlegern auf der einen, und Plattenfirmen, Internetplattformen, Konzertveranstaltern und Rundfunkanstalten auf der anderen Seite. Sie kassiert die fälligen Gebühren für die Verwendung von musikalischen Werken von den Musiknutzern und schüttet diese Einnahmen an die Musikschaffenden aus.
 

Wahrnehmung der Verwertungsrechte

Ist der Vertrag mit der Gema abgeschlossen, sind Künstlern in vielerlei Hinsicht die Hände gebunden. Denn sie übertragen der GEMA die komplette Wahrnehmung der Verwertungsrechte und dürfen fortan keine eigenen Vereinbarungen mit Musiknutzern, wie Diskotheken oder Radiostationen treffen.
 

GEMA-Anmeldung

Jeder Komponist, jede Band, Textdichter oder Musikverleger kann Mitglied der GEMA werden, indem mit der Gema einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen wird. Fortan steht beispielsweise jeder Band eine Vergütung zu, sobald ihre Songs in irgendeiner Form öffentlich gespielt oder sonst wirtschaftlich genutzt werden. Von dritten darf geistiges Eigentum nur gegen die Bezahlung eines entsprechenden Entgeltes verwendet werden.
 

Die Einnahmen und Ausschüttungen

Die Einnahmen der GEMA betrugen 2012 insgesamt 820 Millionen Euro. Davon wurden ca. 15 % für die Verwaltung aufgewendet und insgesamt 692 Euro an die Künstler ausgeschüttet. Ein kleiner Teil der Einnahmen wird für bedürftige Urheber genutzt, denen Renten gewährt werden. Wer sich und seine Musik darüber hinaus optimal vermarkten möchte, findet in dem Buch „Musikrecht – Die 100 wichtigsten Fragen des Musikgeschäfts“ die passenden Antworten. Hier trifft juristische Genauigkeit auf relevante Praxisnähe.

Foto: Kues/shutterstock.com


Blog