CITES hält Branche in Atem

PPVMEDIEN GmbH
2017-01-19 10:16:00 / Musiker News & Infos

CITES

 

Änderungen zu CITES in Kraft

 

Seit dem 2. Januar gelten die neuen Bestimmungen des Washingtoner Artenschutz Übereinkommens - genannt CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora). Auf der Artenschutzkonferenz in Johannesburg im September und Oktober 2016 wurde beschlossen eine Vielzahl von Hölzern unter den umfassenden Schutz des Anhangs II von CITES zu stellen. Die Einstufung ist als Reaktion auf jahrelangen Raubbau und illegalen Handel zurückzuführen und wird in der Zukunft die Gewinnung und den Handel wertvoller Holzsorten auf legaler Ebene nachvollziehbar machen.

 

Welche Hölzer sind betroffen?

 

Es betrifft sämtliche Palisander-Arten Dalbergia spp (spp bedeutet „subspecies“ oder auch Unterarten). Darunter befindet sich das sehr weit verbreitete indische Palisander Dalbergia latifolia. Ebenfalls unter Schutz gestellt wurden drei Bubinga-Arten, Guibourtia tessmannii, Guibourtia pellegriniana, Guibourtia demeusei und Kosso Pterocarpus erinaceus. Der Artenschutz ist ohne Frage ein gute Sache und auch die MI-Branche lässt keinen Zweifel daran, dabei ihren Beitrag zu leisten und mitzuhelfen. Die gesetzliche Umsetzung hält Hersteller, Vertrieb und Handel seit Ende 2016 aber in Atem. Die EU hat angekündigt, die Änderungen zeitnah bis Ende Januar, spätestens Anfang Februar 2017 umzusetzen. Mit dem Beschluss geht in Deutschland eine Verordnung einher, die die Pflicht zur Dokumentation (Verweis zur BArtSchV) aller Produkte, die ganz oder teilweise aus Materialien hergestellt sind, die unter CITES II Artenschutz stehen, nach sich zieht.

 

Gemeinsame Linie der Verbände

 

Gemeinsam stehen die Verbände SOMM – Society Of Music Merchants e. V., GDM – Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte e. V. und der BDMH – Bundesverband der deutschen Musikinstrumentenhersteller e. V. in Gesprächen über eine für die Branche bewältigbare Umsetzung der Verordnung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie dem Bundesamt für Naturschutz (BfN). Im Dezember teilte die SOMM mit: „Die Branche (Hersteller, Importeure und Händler) fühlt sich nicht im Stande, in so kurzer Zeit, jegliche geforderten Anforderungen, die mit der Verordnung einhergehen, durchzuführen. Dies betrifft zum einen die Erfassung von schätzungsweise über 15.000 Produktgruppen (nahezu jedes Griffbrett einer Gitarre enthält Hölzer aus CITES, die im Januar in den Anhang II aufgenommen wurden) bzw. einer Listung und Buchführung von schätzungsweise einer Millionen einzelner Produkte."

 

Im Dezember haben die Verbände SOMM, GDM und BDMH einen gemeinsamen Leitfaden herausgegeben, der die wichtigsten Fragen zum Thema und zum weiteren Vorgehen klären soll. Außerdem haben die Verbände eine Liste der zuständigen Behörden und ein Musterschreiben zur Anmeldung von Vorerwerbsware bereit gestellt. Die drei Dokumente finden sich hier zum Download:

 

Leitfaden
Behördenliste
Musterschreiben

 

Mehr zum Thema CITES könnt ihr auch in der aktuellen Januar-Ausgabe von das musikinstrument lesen, die ihr direkt hier bestellen könnt.


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